Organisatorisches
Vertragslogopädin der SVS und BVAEB: Die Krankenkasse übernimmt sämtliche Therapiekosten
Wahllogopädin für alle anderen Kassen: ÖGK: 80% des momentanen Kassentarifes werden refundiert
Für die Behandlung brauchen Sie eine bewilligte fachärztliche Verordnung. Hausbesuche sind nach ärztlicher Verordnung möglich.
+++ Die Behandlungen erfolgen unter Einhaltung der jeweils aktuellen Corona-Schutzmaßnahmen. +++
Bei Fragen rufen Sie mich bitte einfach an.